Jamf verpflichtet sich zur Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unterstützt seine Kunden bei der Einhaltung von Anfragen zum „Recht auf Auskunft“ und „Recht auf Vergessenwerden“ im Rahmen der DSGVO. Hier finden Sie Informationen über das Behebungsverfahren, das Kunden in ihren Umgebungen nutzen können, wenn sie DSGVO-bezogene Anfragen von Endnutzern erhalten.
Jamf School speichert Daten in einer Datenbank für den kurzfristigen und langfristigen Zugriff. Protokolle und Datenbanksicherungen werden 30 Tage gespeichert. Gerätedaten werden so lange gespeichert, wie das Gerät registriert ist. Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Gerät oder einen Benutzer zu entfernen:
- Vorläufiges Löschen —Der Datensatz des Geräts oder Benutzers wird in den Papierkorb verschoben, verbleibt jedoch weiterhin in der Datenbank.
- Endgültiges Löschen —Der Datensatz des Geräts oder Benutzers wird aus dem Papierkorb entfernt und endgültig aus der Datenbank gelöscht.
Hinweis:
Kunden, die Datenweiterleitung nutzen, um bestimmte Daten an Drittanbieter weiterzuleiten, sollten die entsprechenden Richtlinien für Datenweiterleitung und -aufbewahrung ihrer Drittanbieter-Lösung prüfen, um sicherzustellen, dass sie die GDPR-Richtlinien zum Datenschutz einhalten.
Personenbezogene Daten können in folgenden Bereichen von Jamf School gespeichert sein:
- Geräte —Bereich zum Verwalten aller Geräte in einer Jamf School Umgebung.
- Organisation —Bereich mit allen Administrator- und Prüfprotokolldaten.
- Benutzer —Bereich zum Verwalten aller Benutzer durch Jamf School Administratoren.